Unfallversicherung.
Bei uns immer inklusive!
Allgemein herrscht die Meinung, dass Fahrschule und Fahrlehrer alle Schäden ersetzen müssen, die ein Fahrschüler bei einem Unfall während der Fahrstunde erleidet. Nur wenige wissen jedoch, dass dies nur dann der Fall ist, wenn der Unfall vom Fahrlehrer verschuldet wurde.
Aber was ist, wenn der Unfall zum Beispiel vom Fahrschüler selbst verschuldet wurde, ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen die Ursache war? – Pech gehabt!
Ist eine bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung die Folge eines Unfalles, kann die Schule, die Ausbildung oder der Beruf möglicherweise nicht mehr in der gewünschten Weise fortgesetzt werden. Im Extremfall kann sogar eine ständige Erwerbsunfähigkeit eintreten. Die Folgen sind erhebliche finanzielle Einbußen.
Und die gesetzliche Unfallversicherung?
Gesetzlichen Unfallschutz für Fahrschüler gibt es kaum
- Die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeitsunfällen.
- Eine ausreichende Leistung durch die gesetzliche Rentenversicherung kann bei jugendlichen Fahrschülern noch nicht erfolgen, weil sie noch nicht lange oder noch gar keine Beiträge eingezahlt haben.
Wir haben die Lösung:
Alle Fahrschüler, Teilnehmer an Kursen, Seminaren und sonstigen Aus- und Weiterbildungsangeboten der Fahrschule sind während des theoretischen und praktischen Unterrichts gegen Unfälle versichert. Unfälle auf dem direkten Weg zum und vom Unterricht sind mitversichert.
Diese Leistungen werden von unserer Versicherung garantiert:
- Invaliditätsleistung:
60.000 Euro Grundsumme; Maximalleistung 120.000 Euro
Invalidität liegt immer dann vor, wenn es innerhalb eines Jahres aufgrund eines Unfalls zu einer dauernden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit kommt. Ausgehend von der Grundsumme zahlen wir entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung (bereits ab 1 %). Ab einem Invaliditätsgrad von 90 % verdoppelt sich die Leistung. Bei besonders schweren Verletzungen gibt es also deutlich mehr Geld von der Versicherung. Das - Leistung im Todesfall
Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen, zahlen wir 6.000 Euro. - Bergungskosten
6.000 Euro – Wir ersetzen die Kosten für Rettung und die Suche nach Verletzten sowie die dadurch entstandenen Kosten für den Transport ins Krankenhaus und nach Hause. - Übergangsleistung
4.000 Euro-Bis der Grad der Invalidität festgestellt wird, kann einige Zeit vergehen. Um die bis dahin anfallenden Kosten abzudecken, gibt es die Übergangsleistung. Wir zahlen 4.000 Euro, wenn mindestens 6 Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von 50 % oder mehr besteht und auch durchgehend bestanden hat. - Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld
20 Euro täglich – Wir zahlen 20 Euro für jeden Tag, an dem sich der Versicherte zur vollstationären Behandlung im Krankenhaus befindet (max. zwei Jahre). Für die gleiche Anzahl von Tagen, die er im Krankenhaus war (max. 100 Tage), zahlen wir noch einmal 20 Euro Genesungsgeld.