Alle angebotenen Klassen:
A1 | A2 | A | B | B197 | BE | B196 | C1 | C1E
Klasse A1
Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, beidenen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltete Klasse: AM
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Seh-Test
- Erste-Hilfe-Kurs
- Ausweisdokument
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse Krafträder | |
mit | ohne | |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
Gesamt | 16 | 10 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten | |
Schulung auf Bundes- oder Landstraße | 5 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Gesamt | 12 |
Klasse A2
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2kW/kgm die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltete Klasse: A1, AM
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Seh-Test
- Erste-Hilfe-Kurs
- Ausweisdokument
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse Krafträder | |
mit | ohne | |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
Gesamt | 16 | 10 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz einer anderen Klasse Krafträder | |
ohne | mit A1 | |
Schulung auf Bundes- oder Landstraße | 5 | 3* |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr.2 FarschAusbO) | 4 | 2* |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1* |
Gesamt | 12 | 6* |
*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren
Klasse A
Schwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kW.
Mindestalter: 24 Jahre
(Ab 20 bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltete Klasse: AM, A1, A2
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Seh-Test (mit Anlage 6)
- Erste-Hilfe-Kurs 9×45min
- Ausweisdokument
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse Krafträder | |
ohne | mit* | |
Grundunterricht | 12 | 6* |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4* |
Gesamt | 16 | 10* |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz einer anderen Klasse Krafträder | |
ohne | mit A1 oder A2 | |
Schulung auf Bundes- oder Landstraße | 5 | 3* |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr.2 FarschAusbO) | 4 | 2* |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1* |
Gesamt | 12 | 6* |
*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Klasse B
PKW und leichte LKW
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kgzulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
- bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a
- bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltete Klasse: AM, L
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Seh-Test (mit Anlage 6)
- Erste-Hilfe-Kurs
- Ausweisdokument
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse Krafträder | |
ohne | mit | |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
Gesamt | 14 | 8 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten | |
Schulung auf Bundes- oder Landstraße | 5 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Gesamt | 12 |
Klasse B 197
PKW und leichte LKW
(in Verbindung mit Schlüsselzahl 197)
Ergänzende Informationen zur Klasse B mit Schlüsselzahl B197
Weiterführende Infos:
Darf mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 auch im Ausland ein Schaltfahrzeug gefahren werden?
Ja. Die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich eine nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung.
Gibt es Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne Schlüsselzahl?
Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge gefahren werden. Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.
Theoretische Ausbildung und Prüfung
In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede zu Klasse B.
Praktische Ausbildung und Prüfung
Grundausbildung
Die Grundausbildung findet zu einem GroßSteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
Besondere Ausbildungsfahrten
Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung
Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt
Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein. Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann. Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.
Praktische Prüfung
Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Klasse BE
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhängern
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugtahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
- bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a
- bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltete Klasse: keine
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Seh-Test (mit Anlage 6)
- Erste-Hilfe-Kurs
- Ausweisdokument
Theoretische Ausbildung und Prüfung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten | |
Schulung auf Bundes- oder Landstraße | 3 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 |
Gesamt | 5 |
Klasse B 196
Leichtkrafträder
(in Verbindung mit Schlüsselzahl 196)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: JA, mindestens 5 Jahre Klasse B
Beinhaltete Klasse: AM, A1, A2
Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten. Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der bei den Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist. Da es sich um eine Ausweitung der bestehenden Fahrerlaubnis handelt wird kein Erste-Hilfe-Kurs benötigt.
Theoretische praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
Theoretischer Schulungsstoff:
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
(klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Praktischer Übungsstoff:
5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
(bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7b
- Ausweisdokument
Klasse C1
Mittlere Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltete Klasse: keine
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts | bei Vorbesitz der Klasse | |
B | D1 oder D | |
Grundunterricht | 6 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 6 | 2 |
Gesamt | 12 | 8 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten | ||||
Vorbesitz Klasse B | Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden | |||
Solo | Zug | Gesamt | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraße | 3 | 1 | 3 | 4 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr.2 FarschAusbO) | 1 | 1 | 1 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 | 2 | 2 | |
Gesamt | 5 | 2 | 6 | 8 |
Klasse C1E
Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: C1
Beinhaltete Klasse: BE
sowie D1E bei Besitz D1
Theoretische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten | ||||
Vorbesitz Klasse C1 | Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden | |||
Solo | Zug | Gesamt | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraße | 3 | 1 | 3 | 4 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen (Anlage 4 Nr.2 FarschAusbO) | 1 | 1 | 1 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 | 0 | 2 | 2 |
Gesamt | 5 | 2 | 6 | 8 |
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