Einmal falsch geguckt oder zu spät reagiert?
Geblitzt oder Blechschaden?
Wurdest du vom Straßenverkehrsamt aufgefordert
ein Aufbauseminar – ASF – zu machen?

Hier findest du alle Infos zum Thema ASF.

Was ist ein aufbauseminar/ASF?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger:innen ist ein Seminar, welches den Teilnehmer:innen helfen soll, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Dabei geht es um die Wahrnehmung, Einschätzung und Vermeidung von Gefahren sowie ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten. Auch andere Dinge wie Emotionen beim Autofahren und die Beherrschung des Fahrzeugs sind Inhalte des Aufbauseminars.

Ein Aufbauseminar für Fahranfänger:innen müssen Autofahrer absolvieren, die innerhalb der gesetzlichen Probezeit auffällig geworden sind.

Wie läuft das ASF ab und was sind die Inhalte?

Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Die Sitzungen dauern jeweils 135 Minuten und werden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten. Die Teilnehmeranzahl muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen.

Die Beobachtungsfahrt dauert 30 Minuten und wird zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gemacht.

1. Sitzung:
– Vorstellung der Teilnehmer:innen
– Welche Erwartungen haben die Teilnehmer:innen?
– Warum ist man hier? (wegen welchem Verstoß)
– Was soll das Aufbauseminar bringen?
– Was macht eine:n gute:n Fahrer:in aus?
– Weiterer Ablauf des Aufbauseminars

Beobachtungsfahrt:
– Jede:r Teilnehmer:in fährt 30 Minuten
– 2 andere Teilnehmer:innen fahren mit
– Die Fahrt hat keinen Prüfungscharakter
– Beobachtungen des Verkehrs und der fahrenden Person
– was wurde falsch gemacht, wie wurde sich verhalten?)
– Auswertung der Beobachtungen

2. Sitzung:
– Die Fahrgruppen berichten von der Beobachtungsfahrt
– Austauschen von Erfahrungen mit gefährlichen Situationen (eigene Erlebnisse)
– Wie entstehen gefährliche Situationen, wie kann man sie vermeiden?

3. Sitzung:
– Was haben wir inzwischen gelernt / was ist uns aufgefallen?
– Ursachen und Lösungen zu gefährlichen Situationen
– Thema Disko-Unfälle und Alkohol am Steuer
– Wie schafft man es Verkehrsregeln einzuhalten

 4. Sitzung:
– Wie geht es in der Probezeit weiter?
– Inwiefern werde ich mein Verhalten im Verkehr verändern?
– Was haben wir gelernt? Rückblick auf das Seminar

Wer muss ein ASF machen?

Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn man während der Probezeit auffällig geworden ist, und entweder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat.

Was soll durch das ASF erreicht werden?

Die Teilnehmer des Aufbauseminars sollen überlegen, was an ihrem Verhalten und ihrer Auffassung zum Straßenverkehr mangelhaft ist und diese Probleme im Dialog mit Anderen abbauen und lösen. Ziel ist es, gefährliche Situationen, durch das richtige Verhalten, erst gar nicht entstehen zu lassen. Es soll ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten aufbauen.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
  • die Wahrnehmung und Vermeidung von Gefahren
  • rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten
  • eine realistische Selbsteinschätzung
  • die Bedeutung von Emotionen beim Fahren
  • die Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum
  • die Bedienung und Beherrschung des Fahrzeugs
Wann kommt die Aufforderung?

Die Aufforderung ein Aufbauseminar zu besuchen kommt von der Straßenverkehrsbehörde. Normalerweise dauert es ein paar Monate nach den Verkehrsverstoß, bis der Brief kommt. Vereinzelt kann es auch vorkommen, dass die Aufforderung erst nach mehr als einem Jahr ankommt. Die Aufforderung kommt aber mit Sicherheit bevor der Eintrag im Verkehrszentralregister gelöscht wird. Leider ist die Aufforderung zum Aufbauseminar für Fahranfänger:innen ein Verwaltungsakt und zieht somit eine Verwaltungsgebühr mit sich. Diese kann bis zu 60 Euro kosten.

Was passiert bei weiteren Verstößen während oder nach dem ASF?

Bei einem weiterem Vergehen (ein A- oder zwei B-Verstöße) vor dem Ende des Aufbauseminars kommt „nur“ der Bußgeldbescheid. Es wird kein weiteres Aufbauseminar angeordnet. Wird der/die Autofahrer:in nach Ablauf des Aufbauseminars für Fahranfänger:innen nochmals auffällig (ein A- oder zwei B-Verstöße), wird eine Verwarnung ausgesprochen und eine freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Sollte nach Ablauf von 2 Monaten nach Beendigung des ASF Seminars, innerhalb der Probezeit, noch ein Verstoß passieren (ein A- oder zwei B-Verstöße), so wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Was sind A- und B-Verstöße?

A- und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Bußgeld ab 40 Euro
und mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.

Als A-Verstöße (schwere Verstöße) gelten:

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (innerorts oder außerorts)
  • Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze
  • Rotlichtmissachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überholen im Überholverbot.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
  • Nötigung
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
  • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • zu dichtes Auffahren
  • „Geisterfahren“ auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, sowie Wenden und Rückwärtsfahren (das gilt auch für die Zu- und Abfahrten)


Als B-Verstöße (leichtere Verstöße) gelten:

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß)
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmissbrauch
  • ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
  • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen
  • mit abgefahrenen Reifen gefahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
  • Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeuges (Motor an)
  • Die angegebenen Verstöße sind nur eine Auswahl, die komplette Liste kann dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) entnommen werden

UND
so einfach gehts …

Mit unserem Kontaktformular wollen wir die Anmeldung an einem unserer Aufbauseminare so einfach wie möglich gestalten.

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Nach nur ein paar Klicks haben wir alle Daten, die wir von Dir benötigen, um Dich für eins unserer Aufbauseminare anzumelden/vorzumerken. Wir können somit schon einen Ausbildungsvertrag aufsetzen, den Du dann anschließend in unserer Fahrschule unterschreibst.

Keine Angst, das Abschicken des Formulars bedeutet noch nicht, dass Du automatisch und verbindlich angemeldet wirst. Vorher nehmen wir auf jeden Fall mit Dir Kontakt auf, um alles Weitere zu besprechen!

Wir freuen uns auf Deine Anfrage/Anmeldung und würden uns freuen Dich in unserer Fahrschule begrüßen zu können.

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